Kosten
Die rechtsanwaltliche Leistung und der hinter ihr stehende Aufwand ist für Rechtshilfesuchende meist nur sehr schwer einzuschätzen. Dementsprechend schwierig ist es, eine für beide Seiten faire Honorarvereinbarung zu finden.
Für rechtsanwaltliche Leistungen bestehen gesetzliche Tarifsysteme oder allgemeine Honorarkriterien. Bei manchen Leistungen kann zum Beispiel die Vereinbarung eines Stundenhonorars für Sie günstiger sein als die Abrechnungsregeln gesetzlicher Tarifsysteme (zB. des Rechtsanwaltstarifgesetzes - RATG). Ist der Leistungsgegenstand klar abgrenzbar (beispielsweise bei Immobilienkäufen oder Gesellschaftsgründungen) ist auch die Vereinbarung von Pauschalhonoraren möglich. Das macht das Honorar für Sie von vornherein planbar.
Das Honorar ist grundsätzlich von der Art der Leistung, dem Ort der Leistungserbringung, der Dauer der Leistung, der Anzahl der Parteien sowie der Bemessungsgrundlage abhängig.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens erhält die obsiegende Partei im Verhältnis des Obsiegens die Kosten von der unterlegenen Partei ersetzt. Sollte ein Gerichtsverfahren vergleichsweise bereinigt werden, so wird oft sog. „Kostenaufhebung“ vereinbart. In einem solchen Fall trägt jede Partei die Kosten ihrer Rechtsvertretung selbst.
Sollte der entsprechende Fall von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, besteht für Sie regelmäßig kein bzw. nur ein eingeschränktes Kostenrisiko.
Ich werde mit Ihnen gemeinsam die passende Abrechnungsart für die jeweiligen Leistungen finden, damit Sie nicht nur meine Leistung schätzen sondern auch mein Honorar als fair empfinden.
Weitere Informationen zum Rechtsanwaltshonorar finden Sie unter www.rakwien.at
Erstgespräch
In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch erörtere ich mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten Ihres Anliegens und biete Ihnen Hilfestellung bei der Abklärung der weiteren Vorgangsweise.