Pflegschaftsverfahren - Kindesabnahme
Unterstützung bei der Rückführung von vom Jugendamt abgenommen Kindern
Immer häufiger schreitet in Wien das Jugendamt ein und es kommt zu Fremdunterbringung von Kindern. Das Jugendamt hat natürlich eine außerordentlich wichtige Funktion in Fällen wo Kinder tatsächlich psychischer oder physischer Gewalt oder der Vernachlässigung durch Eltern ausgesetzt sind.
Jedoch nicht alle abgenommenen Kinder erleben Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung. Manchmal stellen sich Anschuldigungen als Verleumdungen von Nachbarn oder Verwandten heraus, oft sind es kulturelle Unterschiede in der Erziehung (z.B. ab welchem Alter man Kinder alleine zu Hause lassen kann) die dazu beitragen, dass eine Gefährdung für das Kindeswohl attestiert wird.
Problematisch muss auch der Umstand betrachtet werden, dass Gefährdungsmeldungen nicht auf deren Wahrheitsgehalt überprüft werden und diese oft anonym erfolgen.
Bei vielen Abnahmefällen haben sich die Eltern selbst um Hilfe an das Jugendamt gewandt, wegen gesundheitlicher Probleme (Behinderung, ADHS, ASS), oft wegen finanzieller Schwierigkeiten, oder wegen Mobbing in der Schule.
Oft wird den Eltern die Unterstützung der Erziehung angeboten, wobei die Unterstützung bei der Erziehung nicht selten als Beeinträchtigung erlebt wird, die das Familienleben stört. Die Eltern leben häufig in der Angst, dass das Jugendamt die Kinder abnimmt.
Trotz Erziehungsunterstützung kommt es jedoch immer wieder zur Abnahme von Kindern, wobei als häufiger Grund für die Abnahmen die „mangelnde Kooperation mit dem Jugendamt“ genannt wird, wo es doch eigentlich um das Kindeswohl gehen sollte.
Auch der Prozess der Rückführung der Kinder, die mittlerweile fremduntergebracht sind, erweist sich als schwieriges Unterfangen, da es keine normierten Rückführungsmodelle gibt und der Kinder- und Jugendwohlfahrtsträger sehr frei über die einzelnen Rückführungsschritte, wann und wie ein Kind wieder in seine Familie eingegliedert werden kann, entscheidet.
Ich unterstützte Sie bei dem Kampf, Ihr Kind wieder in Ihre Familie zurückzuholen.
Mein Angebot an Sie umfasst daher (beginnend mit den ersten Schritten des Jugendamtes bis zur Abnahme und Rückführung des Kindes):
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Die Begleitung zu Terminen beim Jugendamt (Kinder- und Jugendhilfe), hier werden oft die Weichen für weitere wesentliche Schritte gestellt, sowie Unterstützung bei Fallverlaufskontrollen.
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Rechtliche Vertretung bei gerichtlichen Pflegschaftsverfahren
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Rückführung des Kindes
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Richtige Auswahl von Gutachtern und Sachverständigen (z.B. für Gutachten über die Erziehungsfähigkeit eines Elternteiles, sowie für familienrechtliche Gutachten)
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Auswahl der Erziehungsberatung, Psychologen und Psychotherapeuten
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.